Donnerstag, 4. November 1976

Sorgen des Arbeitsrichters Michael Vogel





















Gruppenbild mit Robe: zehn der zwanzig Richter vom Hamburger Arbeitsgericht im Jahre 1976. - Stets zu Zeiten wirtschaftlicher Talfahrten haben deutsche Arbeitsrichter Hochkonjunktur. Immer öfter werden Ar-beitnehmer fristlos entlassen, und fast jeder Gefeuerte ruft die Justiz um Hilfe an. Doch was nützt es, wenn die Kündigung "im Namen des Volkes" für unrecht erklärt wird? Der Job ist ohnehin weg; Billig-Jobs, rechtlose Jobs. Trübe Aussichten in Deutschland seit eh und je. Überlastete Richter, verschleppte Ver-fahren, Klagen über Klagen, Prozesstermine im Viertelstunden-Takt. Nur - wer sich nicht wehrt, hat schon verloren.

stern, Hamburg
04. November 1976
von Reimar Oltmanns

Die Herren in grauen Flanellanzug und schwarzer Robe kommen schnell zur Sache. Richter Michael Vogel über-fliegt noch einmal die Akte mit dem Geschäftszeichen 11 CA 1251/75 , die beiden Anwälte werfen einen Blick in ihre Unterlagen.

TRICKS MIT DER SCHWANGERSCHAFT

Vor dem Hamburger Arbeitsgericht geht es diesen Mitt-wochmorgen um den Fall Regina Würger. Die Konto-ristin war von ihrer Firma fristlos gefeuert worden. "Pro-bezeit ist eben Probezeit", Herr Vorsitzender. Es bleibt doch schließlich dem Unternehmer überlassen, ob er die Arbeitskraft nach drei Monaten weiterbeschäftigt oder nicht", trägt der Arbeitgeber-Anwalt selbstsicher vor. Die Gegenseite: "Das sind doch die üblichen Tricks, die Sie hier anbringen. Erst als Ihnen bekannt war, dass Frau Würger schwanger ist, haben Sie den auf unbe-stimmte Zeit geschlossenen Arbeitsvertrag zum Probe-arbeitsverhältnis deklariert, um meine Mandantin an die Luft setzen zu können." Für den 36jährigen Richter Vogel ist der Sachverhalt eindeutig, Die Kündigung von Regina Würger war unzulässig, weil der Paragraf 9 des Mutterschaftsgesetzes ein Entlassung während der Schwangerschaft ausschließt.

GEWONNEN - UND DOCH VERLOREN

Dieses am 7. April 1976 gefällte Urteil hilft der am 30. März 1975 gekündigten jungen Mutter aber nur wenig. Der Arbeitgeber legte Berufung ein. Darüber geht wieder ein halbes Jahr ins Land. Und erst wenn die Firma vor der nächsten Instanz, dem Landesarbeitsgericht, abermals verurteilt wird, muss sie die Klägerin wieder einstellen - was praktisch nie passiert oder ihr eine Abfindung von höchstens einem Monatsgehalt bezahlen.

IM VIERTELSTUNDEN-TAKT

Mit dem Fall Würger hat sich das Gericht zwanzig Minuten befasst. Das ist schon sehr viel in dieser Zeit, in der einem Fall durchschnittlich maximal eine Viertel-stunde zugestanden werden - im Durchschnitt versteht sich. Überall in Deutschland nimmt die Zahl der Arbeits-gerichtsverfahren rasant zu. Gerade in Zeiten wirtschaft-licher Talfahrten, Rezessionen, Betriebsschließungen - gar Entlassungen um nahezu 50 Prozent - geht es in vielen Gerichtssälen wie einst auf röhrenden Jahr-märkten zu. Rausschmiss ist der alles beherrschende Terminus dieser Jahrzehnte; verbrannte Erde vielerorts. Menschen hadern ihrer Berufsschicksale wie auf dem Bahnhofs-Basar im Wartesaal - irgendwo in diesem Land.

"NOTORISCHER TRINKER"

Dann ruft die Schriftführerin den Hafenarbeiter Werner Hüper in den Saal. Auf den Stühlen der Anwälte haben jetzt die Rechtsvertreter der Gewerkschaft ÖTV (seit dem Jahr 2001 Verdi) und des Unter-nehmens-Verbandes Hafen Hamburg Platz genommen. Hüper, seit sechs Jahren bei seiner Firma, verdiente als Stauervize zuletzt monatlich 4.200 Mark brutto. Ihm war gekündigt worden, so der Unternehmer-Anwalt, weil er ein "notorischer Trinker" sei. Schon im Jahr 1972 hätte man ihn wegen des "tiefen Blicks in die Schnaps-flasche" eine Lohngruppe tiefer eingestuft. Jetzt habe Hüper bei den Löscharbeiten am Schuppen 59 wieder besoffen, sei daraufhin schriftlich verwarnt worden und habe dann vierzehn Tage später im Vollrausch auf dem Gelände der Hamburger Stahlwerke herumkrakeelt. Der Unternehmeranwalt ruft laut in den Sitzungssaal 1387: "Aller guten Dinge sind drei. Die Kündigung war fällig."

KEINE ZEUGEN, KEINE BEWEISE

Die beiden Laienrichter - je einer vom Arbeitgeber-verband und von den Gewerkschaften bestimmt, an diesem Tage ein Handwerksmeister und ein Sparkassen-Angestellter - blicken auf Richter Vogel. Der Fall scheint klar zu sein. Für den Arbeitsrichter ist er es aber nicht. Immer wenn es laut wird im Saal - das passiert oft, und Spektakel stößt ihn nun mal ab -, vertieft sich Richter Vogel in die Akten. Und dort findet er heraus, dass Hafenarbeiter Hüper im Jahre 1972 zu Unrecht in eine niedrige Lohngruppe runtergestuft worden war. Hüper hatte erst nach der ersten Schicht etwas getrunken: er konnte nicht wissen, dass ihn die Firma auch noch für die zweite Schicht benötigte. Und für den letzten Vorfall konnte das Unternehmen nicht einen Zeugen benennen, der Hüpers angetrunkenen Zustand bestätigte.

ALKOHOLTEST

Der Alkoholtext, dem sich Hüper an dem umstrittenen Abend auf Veranlassung der Firma freiwillig unterzogen hatte, ergab zudem einen Promille-Satz von nur 0,7 bis 0,8. Hüper: "Der Erste Offizier hatte mich zu einer Flasche Bier und einem Glas Aquavit eingeladen." Das Urteil: "Das Arbeitsverhältnis der Parteien ist durch die Kündigung nicht aufgelöst worden." Der Hafenarbeiter hat seinen Rechtsstreit gewonnen. Aber die Gegenseite will Berufung einlegen.

EIN FALL FÜR DEN PSYCHIATER ?

Genauso geht es auch Peter Remmers. Dreizehn Jahre lang war er Arbeiter bei der Bundesbahn, jetzt muss er sich gegen den fristlosen Rausschmiss wehren. Für den Schranken- und Streckenwärterdienst, so erklärt der Anwalt der Bundesbahndirek-tion, sei Remmers nicht mehr tauglich, und andere Arbeitsplätze könne ihm die Bahn nicht anbieten. Er sei einmal als Streckenposten durch merkwürdiges Benehmen aufgefallen und des-halb ein Fall für den Psychiater. Obwohl wochenlange Untersuchungen in der Neurologischen Abteilung des Allgemeinen Krankenhauses Hamburg-Altona und im Landeskrankenhaus Schleswig keine Diagnose er-brachte, notierte der zuständige Bahnarzt, "dass bei Remmers mit Sicherheit eine Psychose vorliegt, die diesen für den Betriebsdienst und damit auch für den Baudienst untauglich macht."

KÜNDIGUNGS-WIDERSPRUCH

Auch der Kündigungs-Widerspruch des Personalrats ("Alle Fürsorgemöglichkeiten müssen ausgeschöpft werden") half nichts, Remmers verlor seinen sicher geglaub-ten Arbeitsplatz bei der Deutschen Bahn. Vom Makel des Bekloppten, des seelisch gestörten Mannes, konnte ihn das Arbeitsgericht zwar nicht befreien, gleichwohl wurde die Kündigung für rechtsunwirksam erklärt. Vogel: Die Behauptungen der Bundesbahn, Remmers sei aus gesundheitlichen Gründen für den Bahndienst un-tauglich, ist nicht durch einlassungs-fähige Einzelheiten begründet worden."

URTEILE AM FLIESSBAND

Wie an jedem Mittwoch, dem Sitzungstag der Elften Kammer des Hamburger Arbeitsgerichts, werden auch an diesem Tag Urteile am Fließband produziert. Im Gerichtsflur hat sich ein Völkergemisch versammelt. Griechen, Türken, Spanier, Kroaten mit ihren Dol-metschern und Anwälten sind der nächste Schub.

Wieder sitzt die Deutsche Bundesbahn auf dem Platz des Beklagten. Die Bahn-direktion hatte Mirko Stojanovic gekündigt, weil er im Wohnheim "Trave" einen Landsmann mit dem Brotmesser bedroht haben soll. Richter Vogel: "Was hat eigentlich der Arbeitsplatz mit dem Wohnheim zu tun? Oder gibt es für Gastarbeiter keine Privatsphäre?

PHRASEN - EIN STÜCK PAPIER

Beim Spanier Felipe Gonzales reichte es gar schon zur Kündigung, dass er seine "Schichtführerin Frau Karin Schulze vor allen Mitarbeitern ausgelacht habe, als sie die Notwendigkeit von Überstunden bekannt gab."

In beiden Fällen wies Richter Vogel die Kündigung als unzulässig zurück. Der Fall Gonzales war Michael Vogels 720. Urteilsspruch in seiner jetzt siebenjährigen Richterzeit. Anfangs hatte der Jurist geglaubt, "für ein Stück sozialer Gerechtigkeit sorgen" zu können. Diese Illusion hat die Alltagsroutine umgebracht. Vogel weiß nur zu gut, dass seine Urteile nicht viel mehr wert sind als ein Stück Papier.

Als Regina Würger, die Arbeiter Hüper und Remmers und die Gastarbeiter Stoja-novic und Gonzales gefeuert wurden,war es Anfang oder Mitte 1975. Als Richter Vogel zum Kammertermin vorlud, war der Kalender bereits zwölf Monate weiter.

ZEHN GEKÜNDIGTE - ACHT ARBEITSLOS

Von zehn Gekündigten, die vors Arbeitsgericht gehen, sind acht noch arbeitslos, als das Urteil gefällt wird. Die kurzen Kündigungsfristen, meist zwischen einer und sechs Wochen, und die sich dahinschleppende Justiz-bürokratie lassen die Beweiswürdigung der Arbeits-gerichte zur Farce werden. Richter Vogel: "Bei der ersten Verhandlung glauben sie meisten noch, sie würden mit Hilfe des Gerichts ihren Arbeitsplatz wieder-bekommen. Beim zweiten oder dritten Termin wird ihnen langsam klar, dass es letztlich nur um eine mehr oder weniger dürftige finanzielle Abfindung geht."

Denn kein Arbeitgeber kann durch richterlichen Be-schluss gezwungen werden, einen Arbeitnehmer wieder einzustellen. Auch wenn das Gericht die Kündigung für nicht Rechtens erklärt, kann der Unternehmer die Lö-sung des Arbeitsverhältnisses beantragen. Er ist auf Grund seiner Vertragsfreiheit nicht verpflichtet, einen ehemaligen Mitarbeiter neu zu engagieren. Sein einziges Risiko: Eine Kündigung kostet Geld.

REKORDJAHRE


Für Vogel ist die Funktion des Arbeitsgerichts eher "ein Regulativ für den Arbeitsmarkt als eine konjunktur-politisch unabhängige Rechtsprechung". Der Präsident des Hessischen Landesarbeitsgerichts, Hans Gustav Joachim, bezeichnet die Ohnmacht der Arbeitsrichter als "dramatisch, sozialstaatlich unerwünscht und verfassungsrechtlich nicht mehr zu verantworten." Seit dem Jahre 1970 steigen etwa in Hessen die Zahl der Arbeitsgerichtsverfahren ohne Unterlass; zwischen 1970 bis 1975 um 54 Prozent. Selbst zu Beginn der neunziger Jahre schnellten nochmals die Gerichtstermine um weitere 19,2 Prozent nach oben - auf etwa 35.000 Fälle pro Jahr.

EROSION VIELERORTS

Keine Frage - mit fragwürdigen "Hire-and-Fire"-Methoden wird der Kündi-gungsschutz allmählich zur Makulatur, befinden sich deutsche Arbeitsgerichte in einer stetigen Erosion. Allein in Bayern bräuchten Arbeitsrichter bei einer 40-Stunden-Woche ein ganzes Jahr, um nur die bereits angehäuften Verfahren abzu-arbeiten - vorausgesetzt es kämen keine weiteren dazu. In Köln muss jeder Arbeitsrichter bis zu 96 Verfahren im Monat durchziehen. Im Jahre 1972 brauchte er in der gleichen Zeit nur 65 Fälle.

EIN VOLK GEHT EIN UND AUS

Wirtschaftskrisen, ökonomische Strukturanpassungen, Zeiten existenzieller Ungewissheiten sorgen vor Deutsch-lands Arbeitsgerichten für eine stetige Hochkonjunktur. Allein in Stuttgart, dem drittgrößten Arbeitsgericht, stieg die Zahl der Klagen in den Jahren 2001 bis 2004 um 43 Prozent auf 20.000. Immer seltener kommt es zu einer vorprozessualen Einigung beim "Gütetermin". Nach der "primitiven Faustregel" (Vogel) "ein Jahr Betriebszugehörigkeit = ein Monatsgehalt Abfindung" konnte jahrelang unzählige Prozesse abgewimmelt werden. Heute sind die Parteien kaum noch kompro-missbereit. Die Arbeitgeber, weil sie die Zahlung einer Abfindung vermeiden wollen, die Arbeitnehmer, weil ihnen der Arbeitsplatz wichtiger ist als ein "lächerlicher Geldbetrag" (Vogel).

GEWERBEORDNUNG VON 1869

Michael Vogel bedrückt die sozialpolitische Verant-wortung der Arbeitsrichter. Er war jung im Amt, als konservative Richterkollegen ihre Urteile noch im Geiste der Gewerbeordnung von 1869 fällten. Danach konnte ein Geselle oder Gehilfe schon entlassen werden, "wenn er sich eines "liederlichen Lebenswandels" schuldig machte, einen Familienangehörigen des Arbeitgebers beleidigte oder "mit einer abschreckenden Krankheit behaftet" war. Erst die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD hat Anfang 1969 den Schutz vor fristloser Kündigung durch eine Generalklausel erweitert. Jetzt muss der Arbeitgeber den Kündigungsgrund konkret beweisen. Und es liegt im Ermessensspielraum des Richters, ob er den Entlassungsgrund anerkennt oder nicht.

93 MILLIONEN EURO IM JAHR ERSTRITTEN

Ihn - den Kündigungsschutz - ganz abzuschaffen oder in seinem Wesensgehalt zu verändern, bedeute in der Praxis, so Vogel "die Arbeitsgerichte abzuschaffen, und die Menschen vogelfrei ihrem Schicksal zu überlassen." Immerhin erstritten die Gewerkschaften allein im überprüften Jahr 1993 mit ihrer Rechtsbeihilfe vor Arbeitsgerichten Abfindungen und Nachzahlungen in erster Instanz eine Summe von 93 Millionen Euro.

SCHIELEN NACH OBER-INSTANZEN

Die fortschrittlichen Richter - die "politischen Richter", wie sie der Braunschweiger Oberlandesgerichts-präsident Rudolf Wassermann (*1925+2008; OLG 1971-1990) nannte, sind darüber entsetzt. dass die konserva-tiven Kollegen immer noch "verzweifelt in der Samm-lung der Urteile der Obergerichte suchen, um den Fall irgendwie hinzubiegen". Michael Vogel: "Auf diese Art Urteile zu sprechen, beweist doch nur die Ängstlichkeit dieser Kollegen. Es ist einfach bequemer, wenn man versucht, die mögliche Entscheidung der Ober-Instanz zu erraten."

LUKRATIVE NEBENJOBS

Genauso hart geißelt Vogel die außergerichtlichen Nebenjobs so mancher dienstbeflissener Kollegen, Wenn Unternehmensleitung und Betriebsrat etwa beim Abschluss eines Haustarifs oder einer Betriebsver-einbarung sich nicht handelseinig werden, stehen Arbeitsrichter gern als Vermittler bereit. Ihr Honorar beträgt zwischen zweitausend und fünftausend Euro. Dazu Vogel: "Diese Nebenverdienste bringen Firmen-abhängigkeiten mit sich. Beim nächsten Kündigungs-prozess mit einem solchen Unternehmen glaubt der Richter womöglich, er müsse besonders nett und vorsichtig sein, um das Management bei Laune zu halten." Befangenheiten, Abhängigkeiten.

KEINER KEHRT ZURÜCK

Es ist 13.30 Uhr. Noch ein Dutzend Kläger, Beklagte und Zeugen warten. Noch vier Fälle auf dem Terminzettel, bei einen liegt die Kündigung über ein Jahr zurück, bei dem jüngsten fünf Monate. In keinem Fall wird der Richter dem Entlassenen seinen Arbeitsplatz zurückgeben können. Vogel: "Der Gesetzgeber müsste endlich dem Kündigungsschutz besser absichern. Der Arbeit-nehmer sollte nach der Kündigung weiterarbeiten dürfen und die Kündigung erst dann gelten oder aufge-hoben werden, wenn das Arbeitsgericht rechtskräftig darüber entschieden hat." - Wunschvorstellungen eines Arbeitsrichters.

RIESENLÜGE ODER FARCE

"Solange keine Waffergleichheit zwischen Unternehmer und Arbeitnehmer herrscht", bedeutet Vogel resig-niert, "frage ich mich manchmal, bei welcher Riesen-lüge und Farce wirkst du eigentlich mit?" Der Richter hängt sich die Robe um. geht wieder in den Sitzungssaal 138. Die Schriftführerin steht an der Tür und ruft auf: "Grobelny gegen Stoffers." Prozessgegenstand: Verweigerung, fristlose Kündigung.
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Postscriptum: Es ist mittlerweile im Jahre 2008 empirisch nachgewiesen, dass Lockerungen der ge-setzlichen Bestimmungen des Kündigungsschutzes keine neuen Arbeitsplätze geschaffen haben. Zudem gilt der gesetzliche Kündigungsschutz nur noch für jene Ar-beitnehmer, die im selben Unternehmen ohne Unter-brechung länger als sechs Monate beschäftigt sind. Viele Betriebe haben sich darauf verständigt, bei so genannten Neueinstellungen den ohnehin flexiblen Kündigungsschutz durch Zeitverträge zu unter-laufen. Somit dürfte sich alsbald der seit Jahrzehnten vorherrschende Ansturm auf Arbeitsgerichte alsbald zwangsläufig erledigt haben. Alle Streitigkeit in Sachen des sogenannten Befristungsrechtes im Rahmen der Hartz IV-Empfänger sind ohnehin der Sozial-gerichtsbarkeit zugeordnet worden. Im zeitaufwen-digen, individuellen Arbeitsrecht sollen künftig standardisierte Sammelklagen eingeführt, Massen-abfertigungen Maßstab sein. Dass da die Streitwert-Grenzen jeweiliger Kammern erheblich erhöht wurden, liegt ganz in Trend, für Mittellose mit Geld-Barrieren Gerichtszugänge zu erschweren; für viele Arbeitnehmer ohne Rechtsschutz sind schon zu Beginn des 21. Jahr-hunderts geradezu langatmige Gerichtsverhandlung kaum erschwinglich. Somit, steht zu befürchten: der Sozialstaat entlässt nicht nur seine Kinder, sondern der Rechtsstaat in Deutsch-land demnach alsbald auch seine Arbeitsrichter. Sicher? Ganz Sicher.